Rechtsprechung
VG Augsburg, 06.04.2020 - Au 5 S 20.513 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.04.2020 - Au 5 S 20.513
- VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines …
Diesbezüglich wird auf den Beschluss des Senats vom 9. Juni 2020 (Az. 15 CS 20.901) verwiesen, mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen die Baugenehmigung erhobenen Anfechtungsklage (Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. April 2020, Az. Au 5 S 20.513) zurückgewiesen wurde. - VG Augsburg, 13.01.2021 - Au 5 S 20.2591
Efolgloser Antrag eines Landwirts gegen heranrückende bebauung mit einem …
Am 12. März 2020 hat der Antragsteller unter dem Az. Au 5 S 20.513 beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 20. Januar 2020 anzuordnen.Mit Beschluss vom 6. April 2020, Az. Au 5 S 20.513, hat das Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 20. Januar 2020 gegen die Baugenehmigung vom 19. Dezember 2019 mit der Begründung abgelehnt, dass das Bauvorhaben voraussichtlich nicht gegen bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Vorschriften verstoße, die zu einer Verletzung von Nachbarrechten des Antragstellers führten.